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Aus der Kartonverpackung in die Babynahrung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Lebensmittelverpackungen gehören zur Gruppe der Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt und unterliegen daher einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.1 Dies soll sicherstellen, dass auf Lebensmittel keine Verpackungsbestandteile in Mengen übergehen, welche die Gesundheit gefährden oder die Zusammensetzung, den Geruch und den Geschmack des Lebensmittels beeinträchtigen.
Im Zusammenhang mit Kontaminationen aus Plastikverpackungen wurde vielfach über Rest-Monomere (zum Beispiel Bisphenol A), Weichmacher (zum Beispiel Phthalate) oder Zusatzstoffe aus Druckfarben (zum Beispiel Isopropylthioxanthon) berichtet.2—5 Ebenfalls eine Kontaminationsquelle sind Twist-off-Deckel, aus denen epoxidiertes Sojabohnenöl, das als alternativer Weichmacher dient, ins Lebensmittel übergeht.6
Mit Lebensmittelverpackungen aus Recyclingkarton traten nun neue Kontaminanten in den Fokus des Interesses. Hier sind vor allem Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe aus Druckfarben sowie Phthalate aus Dispersionsklebstoffen zu nennen.7,8
Phthalate in Lebensmitteln
Phthalate sind die Diester de
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