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Bei Reach und Co verschwimmen die Grenzen
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Reach regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; das Global Harmonisierte System (GHS, auch classification, labelling und packaging, CLP) bestimmt, wie Stoffe und Gemische einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken sind.1 Zwar fallen damit zahlreiche Einzelvorschriften weg — dennoch ist das Chemikalienrecht weiterhin uneinheitlich, weil sektorale Regelungen ebenfalls gelten.2 Beispiele zeigt die Tabelle. Sie macht deutlich, wie vielfältig die Schnittstellen zwischen dem Chemikalienrecht und anderen Rechtsgebieten sind.
Abfall oder Chemikalie?
Wiederaufbereiter verhandeln seit jeher mit den Vollzugsbehörden über die Frage, wo die Abfall-Eigenschaft endet: Ist das vorliegende Material ein Abfall oder ein Produkt? Im ersten Fall ist das Abfallrecht anzuwenden, anderenfalls das Produkt- oder Chemikalienrecht. Die Recycling-Branche und Vollzugsbehörden in Deutschland erwarten von der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie Anleitungen zur Zuordnung.3 Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG ist Ende Dezember 2008 in Kraft getreten, alle EU-Mitgliedsstaaten müssen sie bis Ende 2010 umsetzen.
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