Meldung
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Zum Jahresende gibt es ein neues Abstandsgebot zwischen störfallanfälligen und anderen Betrieben. Wie gehen Chemie- und Industrieparks damit um?
Wie Gefahren zu beherrschen sind, die bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen entstehen, regelt die europäische Seveso-III-Richtlinie. Um sie in deutsches Recht umzusetzen, muss die Bundesregierung noch in diesem Jahr Gesetze und Verordnungen ändern, etwa das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Die Änderungen betreffen etwa die Einstufung gefährlicher Stoffe und die Überwachung von Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen (Störfallbetriebe). Neu sind dabei Regeln, die bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe die Öffentlichkeit beteiligen. Dazu gehört eine Verwaltungsvorschrift – die TA Abstand –, die bundeseinheitliche Maßstäbe für ein Abstandsgebot zwischen einem Störfallbetrieb und anderen Gewerben vorgibt. Sicherheitsabstände zwischen dem Betrieb und den Nachbarn zu wahren, ist dabei keine Betreiberpflicht; die Bauplanungsbehörden sollen hier regeln.
Wie die novellierte Störfallverordnung das Verhältnis von Chemieparks zur Nachbarschaft beeinflusst, diskutieren E
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