Gesellschaft Deutscher Chemiker

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“Das Schöne ist die Abwechslung”

Nachrichten aus der Chemie, März 2012, S. 386-387, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

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Nachrichten aus der Chemie: Sind Patentanwälte eigentlich mehr Juristen oder Naturwissenschaftler?

Thomas Seuß: Von der Ausbildung her sind wir Naturwissenschaftler, die etwas Juristisches draufgesattelt haben. Das hat viel für sich, denn man muss in der Lage sein, eine Erfindung zu verstehen, um sie beschreiben zu können. Da hat ein Naturwissenschaftler einen leichteren Zugang als ein Rechtsanwalt ohne naturwissenschaftliche Vorbildung.

Nachrichten: Aber ein Rechtsanwalt darf doch ebenfalls Patente anmelden oder?

Seuß: Das ist richtig. Ein Rechtsanwalt darf per se jedermann in allen juristischen Dingen beraten und damit auch im Patentrecht. Ein Patentanwalt darf nur in Patentdingen oder den verwandten Rechtsgebieten beraten, aber keine Strafsachen. Bei Patentverletzungsprozessen ist es zum Beispiel so, dass der Patentanwalt nicht alleine vor Gericht auftreten darf. Er muss einen Rechtsanwalt mitnehmen. Da ist der Rechtsanwalt für den prozessrechtlichen Teil zuständig und der Patentanwalt für den technischen.

Nachrichten: Aber vor einem Patentgericht darf er allein auftreten.

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