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Kleinstes Silber im Blick
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Silbernanopartikel (Nanosilber, Kasten) unterliegen — da antimikrobiell wirkend — der Biozidverordnung (EU) 528/2012 (Biocidal Products Regulation, BPR). Nach Paragraf 57 ist es nicht notwendig, sie zusätzlich nach der Reach-Verordnung zu registrieren. Dort ist elementares Silber (CAS 7440—22—4) im Altwirkstoffverfahren angemeldet, unter anderem als Desinfektionsmittel, bei Lebensmittelkontakt und für Kunststoffe/Textilien.
Nanosilberprodukte sind gemäß der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeldet, ihre Verkehrsfähigkeit ist gesichert.
Nanosilber in Europa
Die schwedische Chemikalienagentur Kemi prüft zurzeit das bei der europäischen Chemikalienagentur eingereichte Wirkstoffdossier für Silber in einem langwierigen Verfahren. Dieses Dossier wird aber für die Zulassung von Nanosilber nicht ausreichen.
Die EU-Kommission fügte auf Druck von Verbraucher- und Umweltschutzverbänden eine zusätzliche Regulierung von Nanomaterialien in die BPR ein: “Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, schließt die Genehmigung eines Wirkstoffs keine Nanomaterialien ein.” (Para
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