Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Nachrichten aus der Chemie, Februar 2012, Seite 157, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

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Qualitätskontrolle bei Promotionen

Die von Dieter Lenoir [Nachr. Chem. 2011, 59, 1095] aufgestellte Behauptung, eine einheitliche deutsche Promotionsordnung sei nach geltendem Recht nicht möglich, ist schlicht nicht korrekt. Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsvorschrift, die es den deutschen Hochschulen verbietet, sich auf gleichwertige oder identische Promotionsordnungen zu einigen. Die Hochschulen wollen offenbar nur nicht. Da möchte offenbar jede Hochschule und jede Fakultät das Rad wieder erfinden. Dass etwas im Argen liegt und Verschärfungen der Promotionsordnungen zur genaueren Qualitätskontrolle und Verhinderung von Plagiaten offenbar an einer Vielzahl von Hochschulen notwendig sind, geht allein schon daraus hervor, dass so renommierte Verbände wie der Hochschulverband, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat seit Jahren und wiederholt konkrete Vorschläge veröffentlichen, was und wie geändert und verbessert werden sollte, die Hochschulen dieses aber nicht durchgängig umsetzen. Anstatt dass sich alle Hochschulen proaktiv und öffentlichkeitswirksam zu hohen und gleichwertigen Qualitätsstandards bekennen, die von Doktoranden und

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