Korrespondenz
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Echa und falsche Reach-Registrierungen
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Phantomregistrierungen und Mickey-Mouse-Dossiers sollte es dringend ein Update zu Reach und zu Echa-Entscheidungen geben. Der Hintergrund dazu:
Zwischen dem Jahr 2007 (Inkrafttreten der Reach-Verordnung) und dem Jahr 2010 (erste Registrierungsfrist für Stoffe >1000 t/a) hatten sich alle seriösen Chemieunternehmen, Produzenten und Importeure zusammengesetzt, um gemeinsam Daten und Kosten zu teilen, die für Registrierungsdossier notwendig waren [Nachr. Chem. 2014, 62, 531]. Dann tauchten plötzlich leere Dossiers auf oder gar Dossiers mit Daten, die einfach von der Echa-Homepage abgeschrieben waren. Dies widerspricht dem OS-OR-Prinzip (one substance, one registration) nach Reach, Artikel 11. Die europäische Chemikalienagentur Echa hat diese illegalen Dossiers bereitwillig zugelassen und Registrierungsnummern an die Betrüger vergeben, solange sie ihre Registrierungsgebühr an die Echa entrichteten.
Hinweise auf solche Phantomdossiers weist die Echa zurück und beruft sich dabei auf das Reach-Abkommen. Denn selbst wenn das Dossier nur aus Punkten un
Überprüfung Ihres Anmeldestatus ...
Wenn Sie ein registrierter Benutzer sind, zeigen wir in Kürze den vollständigen Artikel.