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Mischungen und Polymere reachkonform eingeführt
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Reach-Registrierungsfristen in den Jahren 2013 und 2018 betreffen vor allem Importeure von Gemischen und Polymeren aus Ländern außerhalb der europäischen Gemeinschaft (EG). Denn Bestandteile ihrer Importprodukte sind die dann zur Registrierung anstehenden kleinervolumigen Stoffe. Das sind solche, von denen weniger als 1000 Tonnen pro Jahr produziert werden.
Jede Einzelkomponente, deren Importmenge eine Tonne Jahr übersteigt, ist bei der europäischen Chemikalienagentur Echa zu registrieren. Bei Polymeren sind Monomere anzumelden, deren Monomereinheiten zu mehr als zwei Prozent im Polymer enthalten sind und deren Importmenge mehr als eine Tonne pro Jahr beträgt.1 Additive, ausgenommen Stabilisatoren, unterliegen ebenso ab einer Tonne jährlich der Registrierungspflicht.2 So sind Importeure von Gemischen verpflichtet, die Reachkonformität jeder anmeldepflichtigen Einzelkomponente sicherzustellen. Hier schließt der Begriff “Gemisch” Polymere ein.
Alleinvertreter registrieren
Importierte Stoffe, die als solche (direkt) oder als Bestandteile von Gemischen (indirekt) auf die Märkte der EG gelangen, können angemeldet werden
durch
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