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Mit IRMS der Natur auf der Spur
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Nach lebensmittelrechtlicher Definition sind natürliche Aromastoffe aromaaktive Verbindungen, die durch Biosynthese entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Stoff in pflanzlichem oder tierischem Gewebe gebildet wird oder biotechnisch durch Mikroorganismen im Reaktor aus natürlichen Substraten.
Der auf natürlichem Weg entstandene Aromastoff darf nur mit zugelassenen Verfahren gewonnen, also aufgearbeitet werden. Die biogenetisch erzeugte Struktur dieses Stoffs bleibt im Verlaufe seiner Gewinnung unverändert. Eine wie auch immer geartete Synthese führt nicht zu einem natürlichen Aromastoff, auch nicht mit biotechnisch erzeugten Ausgangsstoffen, Katalysatoren und Lösungsmitteln. Denn dies ist nichts anderes als eine chemische Synthese mit natürlichen Stoffen.
Auch wenn Alkohol im strengen Sinn kein Aromastoff ist, so ist die alkoholische Gärung bei der Weinbereitung ein anschauliches Beispiel: Sie läuft seit Menschengedenken im Holzfass, heute zumeist im Stahltank ab und liefert Bioalkohol. Dem gegenüber ist Synthesesprit im lebensmittelrechtlichen Sinne eine Chemikalie.
Isotopendiskriminierung und Enantioselektivität während der Biosynthese sind inhären
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