Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Mit PCR Lebensmittelallergenen auf der Spur

Nachrichten aus der Chemie, Oktober 2012, S. 1023-1024, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln

Allergene in Lebensmitteln müssen auf der Verpackung deklariert sein. Kennzeichnungspflichtig sind nach Angaben des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Hauptallergene, vierzehn Gruppen von Lebensmitteln, die mit 90 Prozent den größten Teil der Allergien und Unverträglichkeiten auslösen.1 Zu ihnen zählen glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Krebstiere wie Garnelen und Krabben sowie Erdnüsse.

Nachweis der Allergene

Die DNA allergienauslösender Substanzen ist beispielsweise über Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und Elektrophorese nachweisbar. Hierzu ist zunächst die DNA aller pflanzlichen und tierischen Inhaltsstoffe aus den Lebensmitteln zu extrahieren. Ob die Extraktion erfolgreich war, lässt sich über die Bestimmung von Reinheit und Konzentration der DNA spektrophotometrische kontrollieren.

Im nächsten Schritt wird die DNA der Allergene mit PCR vervielfältigt. Hierbei binden spezielle Primer, also Start- und Stopp-Moleküle, an die Sequenzen der DNA der Allergene, die für diesen Organismus einzigartig sind.

Im Anschluss an die PCR werden die DN

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