Gesellschaft Deutscher Chemiker

Meldung

Patentanmeldung per E‐Mail?

Nachrichten aus der Chemie, Februar 2017, Seite 143, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Thomas Seuß beantwortet Fragen zum Patentrecht

Thomas Seuß Patentanwalt

Frage 84:

Mein Arbeitgeber hat mich ins Ausland entsandt. Dort habe ich mit einigen Kollegen eine Erfindung gemacht und meinem Arbeitgeber per E-Mail gemeldet. Mein Arbeitgeber hat mich nun dazu aufgefordert, die Erfindungsmeldung per Brief mit eigenhändiger Unterschrift zu senden. Die per E-Mail übersandte Erfindungsmeldung entspräche nicht den Formvorschriften, die gesetzlichen Fristen würden erst nach Eingang der unterschriebenen Erfindungsmeldung beginnen. Ist das korrekt?

Antwort:

Zunächst setze ich voraus, dass Sie Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens sind und der Arbeitsvertrag somit deutschem Recht unterliegt. Die Situation könnte anders sein, wenn Sie im Rahmen einer Entsendung Angestellter eines ausländischen Unternehmens würden – etwa einer Tochtergesellschaft.

Ihr Arbeitgeber ist hinsichtlich der Formvorschriften möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand: Seit dem 1. Oktober 2009 ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) geregelt, dass die Erfindungsmeldung in Textform abgegeben werden muss (§5, Abs. 1). Vor diesem Stichtag war noch die Schriftform

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