Gesellschaft Deutscher Chemiker

Meldung

Patente nach dem Brexit

Nachrichten aus der Chemie, Dezember 2016, Seite 1167, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Thomas Seuß beantwortet Fragen zum Patentrecht

Thomas Seuß Patentanwalt

Frage 83: Was passiert eigentlich mit meinen Patentanmeldungen und Patenten nach dem Brexit?

Antwort: Nach dem Referendum der Briten über das Verlassen der EU (Brexit) ist eine Prognose zur zukünftigen Rechtslage noch schwierig, da die britische Regierung ihren Austrittswunsch noch nicht offiziell bei der EU erklärt hat und somit die Verhandlungen über die künftigen rechtlichen Regelungen noch nicht begonnen haben. Gleichwohl kann ich Ihnen die gute Nachricht verkünden, dass Ihre bestehenden Patentanmeldungen und Patente in keiner Weise betroffen sein können: Das Europäische Patentübereinkommen ist ein zwischen den Mitgliedsstaaten vereinbartes Rechtssystem, das unabhängig von der EU ist. Das Europäische Patentamt ist keine EU-Behörde. Alle europäischen Patentanmeldungen werden daher in üblicher Weise weiter behandelt und können nach ihrer Erteilung in Großbritannien validiert werden und somit Rechtskraft erhalten. Alle in Großbritannien national angemeldeten Patente bleiben ohnehin unangetastet.

Betroffen vom Brexit ist lediglich das noch in Planung befindliche Gemeinschaftspatentsys

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