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Qualitätssicherung: Hochwertige, freie Forschung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
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Die Freiheit in Forschung und Lehre ist zusammen mit der Wissenschaftsfreiheit eines der bürgerlichen Grundrechte in Deutschland. Grundrechtsträger sind alle, die wissenschaftlich arbeiten, etwa Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, forschende Studierende wie Doktoranden und Forscher außerhalb von Hochschuleinrichtungen.
Aber Forschungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Staat und Industrie fördern Forschung finanziell. Die Forscher schulden den Geldgebern Rechenschaft, und damit ist ihre Freiheit eingeschränkt. Sie sind zudem verantwortlich, wenn eine nobelpreisverdächtige Entdeckung sich als Betrug herausstellt.
In der Grundlagenforschung sind Fehlversuche an der Tagesordnung, und ein strenges Qualitätssicherungssystem würde die Forschungsdauer verlängern. Allerdings müssen die erhobenen Daten nachvollziehbar und reproduzierbar sein, selbst wenn ein Versuch fehlschlägt. Deshalb ist Dokumentation wichtig. Im Jahr 2016 konnten etwa 70 Prozent der 1576 vom Magazin Nature befragten Wissenschaftler die Ergebnisse aus Experimenten von Kollegen nicht nachvollziehen, und 50 Prozent der Ergebnisse waren selbst im eigenen Arbeitskreis nicht reproduzierb
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