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Reach ist nur ein Teil des neuen Chemikalienrechts
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Verordnung Nr. 1907/2006 Reach (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, [Nachr. Chem. 2007, 55, 143]) leitete eine neue Ära des Chemikalienrechts der Europäischen Union (EU) ein. Seither hat sich die Beweislast umgekehrt: Nun müssen nicht mehr Geschädigte einen Schaden durch einen chemischen Stoff nachweisen, sondern Hersteller und Importeure müssen nachweisen, dass die im Lebenszyklus des Stoffs voraussichtlich auftretenden Risiken vertretbar sind. Ohne entsprechende Daten ist keine (weitere) Vermarktung von Stoffen mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Tonne erlaubt.
Außerdem müssen ab Januar des Jahres 2011 Hersteller und Importeure registrierungspflichtiger oder gefährlicher Stoffe diese Substanzen der Europäischen Chemikalienagentur (Echa, [Nachr. Chem. 2008, 56, 140]) melden. So entsteht ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungs-Verzeichniss der EU. Die Meldung fordert der Reach-Artikel 113 sowie der Artikel 40 der CLP-Verordnung (classification, labelling and packaging) 1272/2008/EG. Die CLP-Verordnung setzt das global harmonisierte System (GHS, [Nachr. Chem. 2009, 57, 417]) zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeic
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