Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Rechtssicherheit im Labor — Wer haftet beim Unfall?

Nachrichten aus der Chemie, März 2011, S. 353-355, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Gesetze, Normen, Richtlinien und andere Regelwerke bestimmen das Arbeitsleben eines Laborleiters. Dazu kommt die Frage nach seiner arbeitsrechtlichen Stellung im Labor und seiner persönlichen Haftung. Ein Fall aus dem Laboralltag.

Eiliger Auftrag und die falschen Handschuhe

In einem Analysenlabor des Verbraucherschutzes liegt ein Eilauftrag zur Analyse eines Bleikristallgegenstands vor, dessen Gehalt an Bariumoxid und Blei(II)oxid angezweifelt wird. Sollte sich herausstellen, dass das Kristallglas nicht der ausgewiesenen Qualität entspricht, wäre dies ein Verstoß gegen das Kristallglaskennzeichnungsgesetz (KrGlasKennzG). Der Laborleiter ist sich der gebotenen Eile bewusst, jedoch hat die “gute Seele des Labors”, die Chemielaborantin, Urlaub.

Bei seiner Suche nach einem Mitarbeiter, der die eilige Analytik durchführen könnte, geht der Laborleiter ins Labor, in dem nur der Diplomand arbeitet. Der Laborleiter denkt sich: “Die Ermittlung der Qualitätsstufen von Kristallglas ist ein genau vorgeschriebenes Verfahren und gar nicht so schwierig. Dazu sollte ein Diplomand nach seinem Studium in der Lage sein. Er hat ja bislang super abgeschnitten.” Spontan sagt

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