Gesellschaft Deutscher Chemiker

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Spuren chemischer Kampfstoffe

Nachrichten aus der Chemie, Dezember 2015, S. 1200-1203, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Das internationale Chemiewaffenübereinkommen1 (CWÜ) untersagt Herstellung, Lagerung und Einsatz von chemischen Waffen sowie den Einsatz toxischer Chemikalien als Waffe. Bis auf Ägypten, Südsudan und Nordkorea haben alle Staaten das Übereinkommen unterzeichnet; in Israel hat das Parlament das Übereinkommen noch nicht bestätigt. Ob sich die Unterzeichnerstaaten daran halten, kontrolliert die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW, Kasten). Besonders überwacht die OPCW Substanzen, die in drei Chemikalienlisten aufgeführt sind. In Teil A stehen die giftigen Substanzen selbst, in Teil B die Vorläufer.

Überwachte Substanzen

Für die Stoffe der Liste 1 gibt es bis auf eine Ausnahme in der Krebstherapie keine zivile Verwendung. Hier finden sich die Nervenkampfstoffe, Schwefel- und Stickstoffloste sowie die Toxine Saxitoxin und Ricin. Stoffe der Liste 2 werden für erlaubte Zwecke nur in geringen Mengen produziert. Dazu zählen Pinacolylyalkohol (3,3-Dimethyl-2-butanol), ein Ausgangsstoff für den Nervenkampfstoff Soman, sowie sämtliche Phosphorverbindungen, in denen eine Methyl-, Ethyl-, N-Propy

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