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Stolperstellen bei der Einführung der CLP‐Verordnung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Neue Kennzeichnung
Seit dem 1. Dezember 2010 ist die neue Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) für Stoffe verbindlich anzuwenden. Für Gemische tritt sie ab 1. Juni 2015 in Kraft.
Grundsätzlich hilft das neue Regelwerk, das unübersichtliche Geschäft von Einstufung und Kennzeichnung geordnet und strukturiert zu bewältigen. Als Folge der Neuerungen ändern sich aber auch die Etiketten von gefährlichen Stoffen grundlegend und das führt zu Verunsicherungen.
Auf den ersten Blick ist zu erkennen (Abbildung 1): Die Piktogramme sehen anders aus. Aus den orangen Quadraten mit schwarzen Symbolen sind schwarze Zeichen in gleichseitigen weißen Rauten geworden, die auf der Spitze stehen und mit einem roten Rand abgesetzt sind.
Einige altbekannte Zeichen sind ersetzt, und aufgepasst: Die neuen Symbole stehen zum Teil für sehr gefährliche Eigenschaften. So löst der Torso bei den langfristigen Gesundheitsgefahren (Kanzerogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität) den Totenkopf ab ( (Abbildung 1 unten, sechstes Symbol). Details liefert das Poster der Bundesanstalt für Arbeitsschu
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