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Unersetzlich oder nicht?
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Einmütig wie selten appellieren Behörden, Industrieverbände und Beratungsinstitute EU-weit an Unternehmen, unverzüglich mit den Vorbereitungen auf die letzte Frist für die Registrierung von Altstoffen nach der Reach-Verordnung (Reach-VO) zu beginnen.1 Ab dem 1. Juni 2018 werden nicht registrierte Stoffe — soweit sie der Registrierpflicht unterliegen — in Europa nicht mehr verfügbar sein. Um die Folgen für die eigene Geschäftstätigkeit zu erkennen, ist ein vollständiges Stoffinventar des eigenen Hauses nötig.
In der Regel führen Unternehmen Bestandslisten nach drei Kriterien: Einkauf, Verwendung und Verkauf. Reach erfordert jedoch, die Bestände auf Stoffebene zu erfassen. Es genügt also nicht mehr zu wissen, 100 Fässer Farbe bestellt zu haben — es sind dabei auch die Mengen der Farbinhaltsstoffe zu dokumentieren.
Handlungsbedarf ermitteln
Für jeden Inhaltsstoff sind die Registrierpflicht und die Bedeutung für das eigene Unternehmen zu ermitteln. In vielen Fällen wird kein weiterer Handlungsbedarf bestehen. Für die verbleibenden Problemfälle ist eine Handlungsoption zu wählen:
Der Stoff ist nicht registrierpflichtig, etwa weil er im Anha
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