Meldung
Vor 50 Jahren: 7. Mai 1967
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Wehrdienst-Sonderregelung für Naturwissenschaftler?
Daß Naturwissenschaftler, die zumeist ohnehin eine recht lange Ausbildungszeit benötigen, auch noch eineinhalb Jahre ihres volkswirtschaftlich kostbaren Daseins durch Ableistung ihrer Wehrpflicht verlieren, ist den betroffenen Industriezweigen und technisch-wissenschaftlichen Organisationen schon lange und mit Recht ein Ärgernis.
Der Deutsche Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine hat nun an den Bundesverteidigungsminister, den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, den Präsidenten des Wissenschaftsrates und den Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz eine Empfehlung gerichtet, in der Sonderregelungen vorgeschlagen werden:
Abiturienten, die einen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Beruf ergreifen wollen, werden unmittelbar nach dem Abitur zu einem verkürzten Grundwehrdienst einberufen. Nach dessen Ableistung werden sie entweder zum Studium beurlaubt und können dann während der Semesterferien oder nach Abschluss des Studiums an weiteren militärischen Übungen teilnehmen oder sie erhalten Gelegenheit, während der restlichen Dienstzeit als Hilfskräfte in den Forschungs- und Entwicklungslab
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