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“Zum Wohl der Menschheit”
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) ist das Ergebnis jahrzehntelanger Verhandlung bei der Genfer Abrüstungskonferenz. Insbesondere die Empörung über die Einsätze chemischer Waffen im iranisch-irakischen Krieg von 1980 bis 1988 und im Irak gegen die Kurden in Halabdscha im Jahr 1988, die Enthüllungen des libyschen Chemiewaffenprogramms (1989) sowie der Giftgasanschlag in der Tokioter U-Bahn (1995) gaben Impulse, zu einem Ergebnis zu kommen. Auch das “Wyoming Memorandum of Understanding” von 1989, in dem sich die USA und die Sowjetunion auf die Verifikation ihrer Chemiewaffenarsenale verständigten, hatten die Verhandlungen beflügelt.
Das Chemiewaffenübereinkommen trat am 29. April 1997 in Kraft, nachdem es 65 Staaten ratifiziert hatten. In der Präambel kommt ihre Intention zum Ausdruck, nämlich dass “Fortschritte auf dem Gebiet der Chemie ausschließlich zum Wohl der Menschheit genutzt werden sollen”. Ähnlich wie das bereits im Jahr 1975 in Kraft getretene Biologiewaffenübereinkommen sieht der Vertrag ein totales Verbot jeglicher Aktivitäten im Zusammenhang mit chemischen Waffen vor. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich,2
unter keinen Umständen jemals ch
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