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Forschungszulagen vom Staat
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Vom Start-up bis zum Konzern: Chemie- und Pharmaunternehmen können nun direkt auf Gelder zugreifen, die bisher nur Auftragsforscher etwa einer Universität erhielten.
Am 1. Januar ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft getreten. Es erschließt kleinen und mittleren Chemie- und Pharmaunternehmen einen direkten Zugang zu Fördermitteln für Forschung und Entwicklung (F+E), auf die bisher nur Institutsforscher, die im Auftrag eines Unternehmens arbeiten, eine Chance hatten.
So kann es in Zukunft laufen: Ein mittelständisches Pharmaunternehmen hat eine Idee für einen neuen Impfstoff und beauftragt ein Fraunhofer-Institut, diesen zu entwickeln. Einen Teil der Studien führt eine nahegelegene Universitätsklinik durch. Ist das Projekt als begünstigtes F+E-Vorhaben eingestuft, bekommt das Unternehmen 25 Prozent des förderfähigen Aufwands vom Finanzamt zurück, im besten Fall 25 Prozent des als Grenze angesetzten Höchstaufwands von zwei Millionen Euro, also 500 000 Euro (Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 5 beziehungsweise Forschungszulage nach § 4 FZulG).1)
Nach den bisherigen Regelungen hätten zwar die Auftragnehmer, hier Fraunhofer-Institut und Uni, Au
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