Meldung
Gründen? Gunter Festel antwortet
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Das persönliche Risiko ist bei einer Gründung höher als bei einer unselbstständigen Tätigkeit. Grob lassen sich die Risiken dabei in rechtliche und subjektiv empfundene Risiken unterteilen. Die emotionale Komponente eines möglichen Scheiterns sollte nicht unterschätzt werden.
Die rechtlichen Risiken sind reduzierbar. So ist die Haftungsbeschränkung durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) zu empfehlen. Sonst haften Gründer:innen mit dem persönlichen Vermögen. Zudem sollten persönliche Bürgschaften für Bankkredite vermieden werden. Ohne solche Bürgschaften sind allerdings Bankkredite für Start-ups nicht möglich, und es müssen andere Finanzierungsquellen gefunden werden.
Ein eher subjektives Risiko ist die Arbeitslosigkeit beim Scheitern der eigenen Gründung. Im Fall des Spin-offs der Universität Bayreuth etwa haben alle Mitgründer kurze Zeit nach dem Schließen einen guten Job gefunden. Eine Stigmatisierung als erfolglose Gründer oder Geschäftsführerin eines gescheiterten Unternehmens habe ich nie
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