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Hochschulpakt neu aufgelegt
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Drei Bund-Länder-Vereinbarungen sehen 160 Milliarden Euro bis 2030 für akademische Forschung und Lehre vor, kürzen aber den Qualitätspakt Lehre.
Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung von Hochschulen und Forschung in den nächsten zehn Jahren geeinigt. Das Paket besteht aus drei Teilen: dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, der dem Hochschulpakt folgt, der Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“, bisher Qualitätspakt Lehre, und dem „Pakt für Forschung und Innovation“.
Für den Nachfolger des Hochschulpakts zahlen die Länder von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und dann 2,05 Mrd. Euro, die jeweils gleiche Summe kommt vom Bund, der damit dauerhaft in die Hochschulfinanzierung einsteigt. Zwischen 2021 und 2027 gibt es noch eine Pauschale für die Stadtstaaten. Der Pakt soll dazu beitragen, dass die Hochschulen mehr Dauerstellen schaffen.
Für „Innovation in der Hochschullehre“ stehen jährlich 150 Mio. Euro bereit. Der Vorgänger, der Qualitätspakt Lehre hatte 50 Mio. Euro im Jahr mehr zur Verfügung.
Der „Pakt für Forschung und Innovation“ betrifft die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die Wissenschaftsorganisationen Max-Planc
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