Autor:innen von Publikationen bei Springer-Nature, Elsevier und ACS dürfen Chatbots wie ChatGPT nutzen, müssen das aber kenntlich machen. In Science dürfen ohne Erlaubnis des Herausgebers keine Texte von künstlicher Intelligenz stammen. Die Wissenschaftsverlage verbieten fortan Chatbots als Autoren. Diese könnten nämlich nicht die Verantwortung übernehmen für das, was sie produzieren. Die Verlage haben ihre Richtlinien um Abschnitte zu Sprachmodellen ergänzt. ChatGPT ist bereits Koautor von Artikeln über ChatGPT in mehreren Peer-Review-Zeitschriften, darunter Oncoscience und Nurse Education in Practice.
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Chatbots dürfen Artikel in Journals mitschreiben, aber keine Autoren sein. michagehtraus / Adobe Stock.