Artikel
Kooperation statt Freiheit
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Der Vertrag zwischen Boehringer-Ingelheim-Stiftung und Uni Mainz schränkt die Forschungsfreiheit ein, schreibt ein Gutachter.
Die Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Boehringer-Ingelheim-Stiftung ist grundgesetzwidrig. Diese Auffassung vertritt der Bonner Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz in einem Gutachten, das er im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellt hat. Der Jurist sieht die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verletzt. Es bestehe die Gefahr, dass die Stiftung die Forschung beeinflusst, etwa indem sie an der Verteilung der Budgets beteiligt ist. Zudem hat die Stiftung Mitspracherecht bei Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.
Die Universität Mainz kooperiert seit dem Jahr 2009 mit der Boehringer-Ingelheim-Stiftung und hat die Zusammenarbeit bis ins Jahr 2027 verlängert. Gemeinsam haben die Partner das Institut für Molekulare Biologie eingerichtet, das die Stiftung mit 100 Millionen Euro finanziert. Das Geld für das Gebäude kommt vom Land Rheinland-Pfalz [Nachr. Chem. 2018, 66, 765].
Das Gutachten kritisiert gleichzeitig die staatliche Grundfinanzierung der Universitäten als unzureic
Überprüfung Ihres Anmeldestatus ...
Wenn Sie ein registrierter Benutzer sind, zeigen wir in Kürze den vollständigen Artikel.