Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Kooperativ und selektiv
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Hälfte der Bundesländer in Deutschland räumt Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) das Recht ein, Doktorgrade zu verleihen. Allerdings gilt dieses in der Regel nicht flächendeckend. In einigen Bundesländern, etwa in Hessen und Bayern, ist es auf einige forschungsstarke Fachbereiche oder Themencluster beschränkt (selektives Promotionsrecht). In anderen Bundesländern ist es an hochschulübergreifende Promotionskollegs gebunden, etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Zwei Bundesländer, das Saarland und Rheinland-Pfalz, haben angekündigt, das selektive Promotionsrecht einzuführen, in Hamburg begutachtet es gerade der Wissenschaftsrat. In Sachsen sieht der Koalitionsvertrag bis 2024 ein solches Recht vor. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) sieht hier eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten sei.
In Bundesländern ohne Promotionsrecht für HAW können HAW-Absolventen entweder an einer Universität oder in einer Kooperation zwischen einer HAW und einer Universität promovieren. Dieses Modell bevorzugt der Wissenschaftsrat
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