Mit Gewinn und Mehrwertsteuer
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
“Mann oder Frau plus Verbrauchsmaterial” so könnte man das seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende Konzept der Kostenverteilung bei Forschungskooperationen zwischen Universität und Industrie beschreiben. Die Umsetzung des EU-Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation hat nun dieses Konzept radikal verändert: Ist ein Unternehmen heute an einer Forschungskooperation mit einer Universität interessiert, macht diese jetzt folgende Rechnung auf: “Personalkosten plus 50 — 90 Prozent Overheadkosten plus Verbrauchsmaterial plus x Prozent Gewinn plus MWSt”.
Gerechtfertigt wird diese Verdoppelung der Kooperationskosten durch die “wirtschaftliche Betätigung” der Partner, die eine Kalkulation zu Marktpreisen erforderlich mache. Das soll dem Verdacht entgegenwirken, durch die unentgeltliche Nutzung der durch staatliche Mittel bereit gestellten Grundausstattung fließe dem Unternehmen eine staatliche Beihilfe zu. Eine gewagte Vermutung, wenn man sich einmal das Verhältnis von Grundausstattung zu Drittmitteln in universitären Forschungseinrichtungen anschaut.
Diese Argumentation verkennt zudem, dass eine Forschungskooperation zwischen
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