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Neue Regeln, neue Etiketten
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Die Berichtspflichten für Unternehmen, die gefährliche Gemische herstellen und verkaufen, ändern sich. Wie sie sich darauf vorbereiten können.
Ab dem nächsten Jahr müssen Unternehmen neue Anforderungen erfüllen, wenn sie gefährliche Gemische an EU-Giftzentren melden. Im Jahr 2017 fügte die EU-Kommission der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (classification, labelling and packaging, CLP) den Annex VIII hinzu. Daraus resultieren zwei wichtige Änderungen: Einzelne nationale Berichtspflichten ersetzt der Anhang durch ein einheitliches, harmonisiertes Format, wie Informationen zu übermitteln sind. Zudem müssen eindeutige Rezepturidentifikatoren (unique formula identifier, UFI) auf den Produktetiketten stehen.
Die neue Regulierung sollte ursprünglich seit Januar gelten. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, hat die EU-Kommission diese Frist um ein Jahr aufgeschoben. Trotzdem sollten Unternehmen die vorgeschriebenen Anforderungen schon jetzt umsetzen.
EU-Giftinformationszentren
Die EU-Verordnungen verlangen detaillierte Informationen über Gemische, die physische oder gesundheitliche Risiken bergen könnten.
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