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Reifeprüfung für P‐Rückgewinnung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
In wenigen Jahren verlangt der Gesetzgeber von Anlagenbetreibern, aus Klärschlamm Phosphor zurückzugewinnen – höchste Zeit, ein Verfahren zu wählen. Mehrere Kandidaten treten an, um aus dem sonst oft verbrannten Abfall einen Wertstoff zu machen.
Ab dem Jahr 2029 gilt die neue Regelung über die Phosphorgewinnung für Kläranlagen, die für mindestens 100 000 Einwohnerwerte (E) gebaut sind, und ab dem Jahr 2032 für solche mit einer Größe von über 50 000 E. Gesetzliche Grundlage ist die Klärschlammverordnung.1)
Bis Ende des Jahres 2023 müssen die Kläranlagenbetreiber ihre Planungen und Konzepte zur Phosphorrückgewinnung der Behörde mitteilen. Verboten ist es, den Schlamm direkt auf Äcker und Felder auszubringen. Dennoch soll die Phosphorkreislaufwirtschaft Phosphorverbindungen weiterhin als Dünger nutzen.
Zur P-Rückgewinnung stehen den etwa 580 betroffenen Kläranlagenbetreibern mehr als dreißig Verfahren zur Wahl. Es gibt vor allem zwei Wege: Entweder ist die P-Rückgewinnung in die Kläranlage integriert. Dann wird P aus der wässrigen Phase des Faulschlamms oder nach dessen Entwässerung aus dem Entwässerungskonzentrat (Schlammwasser) extrahiert. Oder die P
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