Meldung
Steuerliche Forschungsförderung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Nach jahrelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett Ende Mai beschlossen, ab dem Jahr 2020 Forschung und Entwicklung (F+E) steuerlich als Zulage zu fördern. Dies soll vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen die F+E-Tätigkeiten ausweiten. Die maximale Fördersumme ist auf 500 000 Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt. Förderfähig sind 25 % der F+E-Personalkosten.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt den Beschluss, hält die Höhe der Förderung jedoch für zu gering. Zudem bemängelt der VCI, dass externe Auftragsforschung nicht beim Auftraggeber gefördert wird, da dieser die Kosten und das Risiko trage.
Für Sebastian Bauer, den Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF), funktioniert eine nur auf Personalkosten beschränkte steuerliche Forschungsförderung bei vielen Mittelständlern nicht. Diese hätten oft kein eigenes Personal, sondern kooperierten mit Forschungseinrichtungen.
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