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Vorstandssitzung
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
GDCh-Angelegenheiten
Zu Beginn bestätigt der Vorstand die veränderten Geschäftsordnungen der Fachgruppe Analytische Chemie sowie des AK Chancengleichheit in der Chemie. Auf Antrag der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Seniorexperten Chemie wandelt der GDCh-Vorstand die Arbeitsgemeinschaft in eine GDCh-Sektion nach § 17 Abs. 5 der GDCh-Satzung um und genehmigt die vorgelegte Geschäftsordnung. Damit wächst die Zahl der Fachgruppen und Sektionen der GDCh auf 27.
Um eine angemessene Vertretung des Jungchemikerforums im GDCh-Vorstand zu gewährleisten, wird in Absprache mit dem Jungchemikerforum folgende Regelung getroffen: Der/die vom Jungchemikerforum benannte Kandidat/in für die Vorstandswahl soll in der Regel auf der vom Vorstand verabschiedeten Vorschlagsliste berücksichtigen werden. Sollte der Fall eintreten, dass das Jungchemikerforum keine Repräsentanz im Vorstand aufweist, dann wird das Jungchemikerforum dem GDCh-Vorstand einen Vorschlag für einen neuen Repräsentanten unterbreiten, dem der Vorstand, sofern dem keine gewichtigen Gründe entgegenstehen, den Status eines Gastes (ohne Stimmrecht) für die verbleibende Amtsperiode verleiht.
Der Vo
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