Weder Fisch noch Fleisch
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2012 die W2-Besoldung für Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt hatte, ist seit Anfang dieses Jahres in Hessen und Bayern die Professorenbesoldung neu geregelt, und auch andere Bundesländer haben entsprechende Entwürfe vorgelegt. Gemeinsam sind diesen Neuregelungen eine Erhöhung des W2- und des W3- Grundgehalts. Davon abgesehen werden zukünftig von Land zu Land unterschiedliche Kriterien für die Vergabe von über das Grundgehalt hinausgehenden Bezügen gelten. Einige Länder (Hessen, Bayern, Sachsen) setzen hier auf so genannte Erfahrungsstufen. Die damit verbundenen Gehaltserhöhungen sind keine echten Leistungszulagen, sondern eher eine (vermutlich aus Kostenspargründen) auf der Zeitachse gestreckte Variante der alten C-Besoldung. Dadurch bleibt deutlich weniger Geld als bisher für echte Leistungszulagen übrig, was zu einer Nivellierung der Gehälter führen wird. Selbiges gilt für Entwürfe (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern), in denen es eine Garantie auf unbefristete Leistungszulagen in Höhe von etwa 600 Euro gibt.
Zur Nivellierung der Gehälter trägt auch eine Regelung zur Konsumption bei: Die Erhöhung
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