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Zulassung unter Reach — ein Erfahrungsbericht
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Das Zulassungsverfahren (Autorisation) unter Reach ist ein regulatorisches Instrument der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Krebserzeugende und andere als besonders besorgniserregend angesehene Stoffe (substances of very high concern, SVHC) im Reach-Anhang XIV dürfen nur weiterverwendet werden, wenn die Europäische Chemikalienagentur Echa die Verwendung für einen bestimmten Zweck genehmigt [Nachr. Chem. 2013, 61, 1131]. Die ersten Anträge haben das Verfahren erfolgreich durchlaufen. Was macht einen guten Antrag auf Zulassung unter Reach aus?
Der Stoffsicherheitsbericht
Der Stoffsicherheitsbericht enthält die (öko)toxikologischen Daten, die Expositionsbeurteilung und Risikocharakterisierung des Stoffs. Der Zulassungs-Stoffsicherheitsbericht unterscheidet sich aber vom Stoffsicherheitsbericht eines Registrierungsdossiers: Für die Zulassung muss er keine stoffspezifischen Daten enthalten, wenn der Zulassungsantrag den Empfehlungen zur toxikologischen Beurteilung der Substanz des Ausschusses für Risikobeurteilung (Committee for Risk Assessment, RAC) folgt. Der RAC besteht aus Behördenvertretern der Mitgliedstaaten und bewertet die Zulassungsanträ
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