Karrierekolumne
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Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
In einem Workshop beschäftigen wir uns mit Vorstellungsgesprächen. Isolde meldet sich zu Wort: „Wie reagiere ich auf Fragen nach Kindern?“ „Oder bei Fragen nach der Gesundheit?“, fragt Pavel, der zuvor freimütig von seiner Diabeteserkrankung erzählt hatte.
Eine Faustregel: Fragen sind zulässig, wenn der Arbeitgeber dadurch einschätzen kann, ob Sie die Aufgaben der Arbeitsstelle in der Regel erfüllen können. In diesem Sinne darf eine künftige Busfahrerin zu ihrem Augenlicht befragt werden. Wissenschaftler:innen arbeiten häufig in Laboren oder Büros, weshalb die meisten gesundheitlichen Einschränkungen kein Ausschlusskriterium sind. Wie steht es mit Leuten, die ihre Arbeit zwar ausfüllen können, jedoch ein erhöhtes Ausfallrisiko haben – etwa durch eine chronische Krankheit wie der Diabetiker Pavel oder die Eltern kleiner Kinder? Das gilt als „Allgemeines Lebensrisiko“, ist also ein normaler Teil des Lebens. Diese Bewerbenden können ihre Stelle in der Regel ausfüllen, Fragen danach sind unzulässig. „Was mache ich, wenn solche Fragen dennoc
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