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Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Seit im Jahr 1996 das Anbauverbot von Hanf, Cannabis sativa L., aufgehoben wurde, dient diese alte Kulturpflanze wieder als Lebensmittel. Voraussetzung dafür ist ein geringer Gehalt an psychoaktiven Substanzen und dass die Produkte dem Lebensmittelrecht entsprechen.
Die Lebensmittelindustrie nutzt Hanf der Spezies Cannabis sativa L. (Faserhanf) mit einem geringen Gehalt des psychoaktiven Cannabinoids Δ9-Tetrahydrocannabinol, Δ9-THC. Liegt der Δ9-THC-Gehalt unter 0,2 Prozent, eignet sich der Hanf nicht als Rauschmittel und unterliegt somit nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Die Medizin verwendet Hanf als Mittel zur Linderung von Schmerzen, gegen Krämpfe, Autismus oder Übelkeit, und dies mit nur geringen Nebenwirkungen.
Hanf als Lebensmittel
Die Lebensmittelindustrie interessiert sich vor allem für die Samen des Hanfs. Deren Fettanteil enthält bis zu 90 Prozent ungesättigte Fettsäuren und ernährungsphysiologisch wertvolle Anteile an essenziellen Fettsäuren. Die Samen enthalten alle acht essenziellen Aminosäuren. Sie haben einen Durchmesser von drei bis vier Millimetern und sind von einer glasigen Schale
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